Die Rürup Rentenversicherung stellt ein privates Altersvorsorgeprodukt dar. Es steht seit Anfang des Jahres 2005 zur Auswahl. Diese Rente wird - wie die Riester-Rente - staatlich gefördert, allerdings nicht über Zulagen sondern stattdessen über Steuervorteile.
Diese Tatsache macht diese Rentenform daher besonders für Selbstständige attraktiv, da sich so ebenfalls Steuern in der Ansparphase sparen lassen.
Der nach Rürup Rentenversicherte kann einen Betrag, der jährlich um 2% steigt, steuerlich als Sonderzahlung steuerlich geltend machen. Für das Jahr 2005 beträgt der Satz 60% (max. 12.000 EUR) von den eingezahlten Beträge, im Jahr 2025 können bereits 100% (max. 20.000 EUR) steuerlich abgesetzt werden.
Darüber hinaus handelt es sich hierbei um eine Leibrente. Damit kann sie nicht übertragen, beliehen oder vererbt werden. Auch eine Kapitalauszahlung ist nicht möglich. Einzig eine monatlich lebenslang gezahlte Rente ab dem 60. Lebensjahr ist möglich.
Die Rente nach Rürup wird weder vom Sozialamt noch von der Agentur für Arbeit als Kapital angesehen und daher auch nicht angetastet. Somit gilt diese Rente auch als "Hartz-IV"-sicher. |