Fonds- / Investment-Policen

Die Fondspolice, auch Fondsgebundene Rentenversicherung genannt, vereinigt die Vorteile des Investmentsparens (z.B. in Aktienfonds) mit denen der Privaten Rentenversicherung (lebenslange Rente). Größter Unterschied ist, dass die Gelder nicht direkt von der Versicherung, sondern in einen oder mehrere von Ihnen selbst bestimmten Investmentfonds angelegt werden. So können alle Chancen von Investmentfonds genutzt werden.

Im Unterschied zur Privaten Rentenversicherung gibt es keine sichere Auszahlung. Die Ablaufleistung ist ausschließlich an die Entwicklung des (Aktien-)Marktes gekoppelt. Dem entsprechend kommt es zu Schwankungen während der Sparphase.

Im Rahmen der Privaten Zusatzrente (“Riester-Rente”) müssen die Anbieter aber garantieren, dass mindestens die eingezahlten Beiträge zum Rentenbeginn zur Verfügung stehen. Ein Verlust ist somit ausgeschlossen. Allerdings werden nicht alle Beiträge in Fonds fließen - ein Teil wird zur Sicherstellung der Mindestauszahlung bei der Versicherung bleiben.

Die Fondspolice steht so in direkter Konkurrenz zu den Investmentfonds-Sparplänen, da auch dort im Rahmen der Privaten Zusatzrente (“Riester-Rente”) eine Mindestablaufleistung in Höhe der eingezahlten Beiträge garantiert werden muss.
Durch die Einschaltung einer Versicherungsgesellschaft hat die Fondspolice aber i.d.R. höhere Kosten als die Direktanlage in Fonds. Als Vorteil steht dagegen, dass im Rahmen einer Fondspolice mit einem Sparvorgang in mehrere Fonds gleichzeitig investiert werden kann. Dies streut das Investment und bringt höhere Sicherheit!

Im Todesfall während der Sparphase erhalten die Angehörigen die bis dahin eingezahlten Beiträge zuzüglich Überschüsse (je nach Gesellschaft unterschiedlich hoch) zurück. Stirbt man während des Rentenbezugs verfallen alle Ansprüche, außer man hat mit der Versicherung eine Rentenzahlung über eine feste Laufzeit vereinbart.

Da es keinen Todesfallschutz gibt, werden bei einer Privaten Rentenversicherung keine Gesundheitsfragen gestellt. Ausnahme: Es wird ein Berufsunfähigkeitsschutz integriert

Unter Investmentsparen versteht man die regelmäßige Einzahlung in einen gemanagten Aktien-, Renten- oder Immobilienfonds (je nach Risikobereitschaft). Diese Investmentfonds investieren in Deutschland, in Europa oder international je nach Anlagestrategie in Aktien, festverzinsliche Wertpapiere (Renten) oder auch Immobilien.

Fonds sind wie einzelne Wertpapiere den Schwankungen des Marktes ausgesetzt. Sie sind interessant für Leute, die höhere Gewinne erzielen möchten, aber auch kurzfristige Schwankungen verkraften können.

Im Rahmen der Privaten Zusatzrente (“Riester-Rente”) müssen auch Investmentfonds-Sparpläne eine Mindestablaufleistung in Höhe der eingezahlten Beiträge sicherstellen.
Allerdings sind sie dann nicht steuerlich begünstigt: Normalerweise sind Kursgewinne der Investmentfonds bei einer Haltedauer von mindestens 1 Jahr steuerfrei, so muss hier die später daraus erzielte Rente voll versteuert werden!

Da die Fondsgesellschaften hier eine Mindestablaufsumme sicherstellen müssen, wird diese Produktlinie erst von sehr wenigen Gesellschaften und mit einer beschränkten Produktauswahl angeboten. Derzeit scheinen sich folgende Modelle abzuzeichnen:

  • für relativ kurze Laufzeiten nur mit Rentenfonds
    (Fonds für Festverzinsliche Wertpapiere)
  • für mittlere Laufzeiten, das schwerpunktmäßg in Rentenfonds investiert,
    aber auch einen begrenzten Anteil von Aktienfonds aufweist
  • für längere Laufzeiten mit hohem Anteil an Aktienfondsanlagen aufweist
    (50% und darüber)

Es sieht derzeit so aus, dass die Fonds dafür fest vorgegeben sind und in einem bestimmten Verhältnis durch die Fondsgesellschaft zusammengestellt werden. Allerdings sind nur Fonds des eigenen Unternehmens enthalten.

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