Als Mischform zwischen Sparplan und Versicherung bietet die Kapital-Lebensversicherung eine Garantieverzinsung von derzeit 3,25 Prozent und Sicherheit für die Hinterbliebenen, falls der Versicherte zu Tode kommt.
Die monatlich oder jährlich gezahlten Beiträge legt der Versicherer zum Großteil gewinnbringend an (Sparleistung), rund 10 bis 15 Prozent der Beiträge fließen in den Todesfallschutz. Stirbt der Versicherte, erhalten die Angehörigen eine fest vereinbarte Summe. Im so genannten "Erlebensfall" zahlt der Versicherer nach Ablauf der Sparzeit die Sparsumme plus Zinsen aus: 3,25 Prozent sind garantiert, doch die Rendite ist durch die "Gewinnbeteiligung" in der Regel deutlich höher.
Der Anleger kann sich das Geld in Raten als monatliche Rente oder als Einmalzahlung auszahlen lassen: Zahlt der Versicherte mindestens fünf Jahre lang ein und beträgt die Gesamtlaufzeit der Versicherung mindestens zwölf Jahre, ist der ausgezahlte Betrag steuerfrei.
Aus diesem Grund eignen sich Kapital-Lebensversicherungen nicht für die Riester-Förderung: Eine Auszahlung der Gesamtsumme auf einen Schlag ist für viele Anleger attraktiv, kommt aber für die staatlich geförderte Privatrente nicht in Frage. Zweitens zahlt der Versicherte bei der Kapital-Lebensversicherung seine Beiträge aus versteuertem Einkommen und erhält seine Ausschüttung nach zwölf Jahren Mindestlaufzeit steuerfrei. Bei der Riester-Rente ist es genau umgekehrt, da die Erträge ("nachgelagert") besteuert werden.
Die Kapital-Lebensversicherung bietet Sicherheit, ist aber unflexibel: Wer früher als geplant aus dem Vertrag aussteigt, ärgert sich über einen mageren Rückkaufwert. Außerdem drücken Verwaltungskosten und der zurückbehaltene Anteil für den Todesfallschutz auf die Erträge. Um eine Rendite von sechs bis sieben Prozent zu halten, mussten viele Versicherer in der Vergangenheit auf ihre Reserven zurückgreifen. Eine ähnliche Performance lässt sich nur erzielen, wenn die Zinsen für festverzinsliche Wertpapiere wieder steigen. |