Betriebliche Altersvorsorge

Wer sich im Alter finanziell nicht stark einschränken will, muss sparen. Denn die gesetzliche Rente wird künftigen Generationen ihren Lebensstandard nicht mehr sichern. Doch wie sparen?

Arbeitnehmern bietet sich eine Alternative zur privaten Geldanlage, die sie in Betracht ziehen sollten: der Aufbau einer zusätzlichen Altersversorgung über ihre Firma. Das ist kostengünstig, wird steuerlich gefördert und verspricht so eine gute Rendite. Seit Jahresbeginn haben Arbeitnehmer ein Recht auf "Gehaltsumwandlung". Sie können also selbst entscheiden, ob sie Teile ihres Einkommens in Altersvorsorgebeiträge umwandeln lassen, statt sie unmittelbar ausgezahlt zu bekommen. Das ging bisher auch schon, aber nur mit dem Einverständnis des Chefs. Das verbriefte Recht gibt der so genannten "zweiten Säule" der Altersvorsorge Impulse.

Bis Ende 2001 registrierte das Bundesarbeitsministerium 82 neue Tarifverträge über eine Altersvorsorge durch Gehaltsumwandlung. Zusätzlich wurden zwölf bestehende Tarifverträge für allgemein verbindlich erklärt und damit auch auf tariflich nicht gebundene Unternehmen ausgedehnt. Insgesamt ergeben sich betriebliche Altersvorsorgeangebote für rund 15 Millionen Arbeitnehmer. Weitere Vereinbarungen sind zu erwarten.

Plus für alle
Gehaltsumwandlung ist günstig für Arbeitnehmer. Gibt es noch einen freiwilligen Zusatzbeitrag des Arbeitgebers, spricht sowieso alles für eine betriebliche statt oder zusätzlich zu einer privaten Geldanlage. Ein großer Vorteil dieser kollektiven Sparverträge sind Sonderkonditionen, die Branchen oder große Unternehmen mit Anbietern aushandeln.

Oft fallen dann zum Beispiel keine oder nur geringe Abschlusskosten an, und auch die laufenden Verwaltungskosten sind niedriger als bei einem privaten Einzelvertrag. Beides steigert den Ertrag einer Geldanlage. Auch Arbeitgeber können profitieren.

Denn auf Altersvorsorgebeiträge werden oft keine Sozialabgaben für Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung fällig. Ein Angestellter mit einem Jahreseinkommen von 30 000 Euro zahlt beispielsweise 6 000 Euro an Sozialversicherungsbeiträgen, sein Arbeitgeber noch einmal die gleiche Summe. Würde der Mann 2 000 Euro pro Jahr sozialabgabenfrei in eine betriebliche Altersvorsorge stecken, könnten beide Parteien jeweils 400 Euro sparen. Bedauerlicherweise läuft die Sozialabgabenfreiheit Ende 2008 aus.

Fördermethoden
Investiert ein Arbeitnehmer Gehalt in eine betriebliche Altersvorsorge, kann er theoretisch zwischen drei Förderarten wählen oder sie kombinieren: Er kann von seinem Bruttoeinkommen bis zu rund 2 160 Euro pro Jahr steuer- und bis 2008 auch sozialabgabenfrei für seine Altersvorsorge verwenden. Die spätere Rentenzahlung muss er dann voll versteuern. Wie hoch, lässt sich heute nicht sagen.

Die Steuergesetzgebung der Zukunft kennt keiner. Aus heutiger Sicht müssen Rentner im Alter weniger Steuern zahlen, weil ihr Einkommen im Ruhestand geringer sein dürfte als ihr früheres Bruttoeinkommen. So sollten sich vor allem Arbeitnehmer mit hohem Steuersatz trauen, eine heute fällige Besteuerung in die Zukunft zu verlagern. Zusätzlich oder stattdessen kann ein Arbeitnehmer für seine Gehaltsumwandlung auch wie bisher eine pauschal versteuerte Variante wählen. Jahresbeiträge bis 1 752 Euro werden dann nicht mit dem individuellen Steuersatz des Arbeitnehmers, sondern pauschal mit 21,1 Prozent inklusive Solidaritätszuschlag besteuert.

Sozialabgaben fallen auch hier bis 2008 nicht an, sofern der Arbeitnehmer diesen Beitrag auf einen Schlag einmal jährlich aus Urlaubs- oder Weihnachtsgeld bezahlt. Die Auszahlung wäre als einmalige Kapitalleistung steuerfrei, als Rentenzahlung minimal zu versteuern. Methode drei ergibt sich aus der "Riester-Förderung". Der Arbeitnehmer kann sich in diesem Jahr eine staatliche Zulage bis zu 38 Euro und für jedes Kind bis zu 46 Euro sichern. Dafür muss er selbst bis zu 1 Prozent seines Bruttoeinkommens minus seiner Gesamtzulage einzahlen. "Riester-Beiträge" müssen auch in der betrieblichen Altersversorgung wie Beiträge für einen privaten Riester-Vertrag aus dem Nettoeinkommen bezahlt werden.

Die Steuer kann sich der Arbeitnehmer mit seiner Steuererklärung über den neu geschaffenen Sonderausgabenabzug zurückholen. Die spätere Rentenzahlung ist voll steuerpflichtig. Auf Riester-Beiträge werden von Anfang an Sozialabgaben erhoben. Bei der Entscheidung, wie betrieblich gespart wird, sollten Arbeitnehmer das in ihrer Rechnung nicht vergessen.

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