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Riesterrente / Förderrente

Was ist im Falle des Sterbens des Sparers?

Der Vertragspartner des Verstorbenen muss das vorhandene Kapital bei Fondsund Rentensparplänen und bei Rentenversicherungen, sofern vereinbart, an die Erben auszahlen. Vorher zieht er das Geld für seine Mühen ab. Abgezogen wird auch der Teil des Beitrags, der in den Risikotopf floss, aus dem ungewöhnlich lange Renten bezahlt werden.

Die Erben müssen aus der verbleibenden Summe die staatliche Förderung aus Zulagen und Steuerermäßigung zurückerstatten. Wie hoch die Steuervergünstigungen im Einzelnen waren, stellt das Finanzamt fest. Steht das Riester- Konto eines Verstorbenen dann im Minus, müssen die Erben dies nicht ausgleichen. Steuerunschädlich kann das Vermögen auf einen Riester-Vertrag des hinterbliebenen Ehepartners übertragen werden. Möglich ist eine Auszahlung auch als sofortige Rente für Witwe, Witwer und Waisen, ohne dass Steuern fällig werden.

Waisenrenten dürfen aus vererbtem Riester-Kapital nur so lange ausgezahlt werden, wie für den Empfänger Kindergeld gezahlt wird. In welchem Umfang Kinder oder Ehepartner im Todesfall bedacht werden, muss ein Riester-Sparer bei Vertragsbeginn festlegen.

 

Funktioniert die Riester-Rente nur in Deutschland?

Wer einen zertifizierten Vertrag abgeschlossen hat, kann die Beiträge von überall in der Welt aus zahlen, sofern er förderberechtigt ist, weil er zum Beispiel für ein deutsches Unternehmen im Ausland arbeitet. Geht ein Riester-Sparer in Rente, muss er seine Riester-Rente aber in Deutschland beziehen.

Er darf seinen steuerlichen Wohnsitz also nicht ins Ausland verlegen. Ansonsten muss er die Zulagen und Steuervorteile ratenweise zurückzahlen. Ob diese Einschränkung zulässig ist, wird von der Europäischen Union überprüft werden. Vorübergehende Auslandsaufenthalte sind aber kein Problem.

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