An alle, die von den mit der Rentenreform beschlossenen Kürzungen
in der gesetzlichen Rentenversicherung betroffen sind.
Das sind alle Arbeitnehmer einschließlich der Angestellten im öffentlichen
Dienst und aller Selbstständigen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung
pflichtversichert sind. Auch die Beamten sind inzwischen förderberechtigt,
denn auch ihre Pensionen sinken. Besonders spürbar werden die Kürzungen
für Jahrgänge, die ab 2011 oder später in Rente gehen. Je jünger
ein Rentenversicherter oder Beamter ist, desto wichtiger ist es
für ihn, die gesetzliche Altersvorsorge durch eine private zu unterstützen.
Aber die Riester-Rente allein reicht als private Vorsorge nicht
aus, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu halten. Wer kann,
sollte zusätzlich sparen.
Rechnet sich die Riester-Rente?
Je mehr Förderung ein Sparer erhält, desto mehr lohnt sie sich.
Deshalb ist sie gerade für Mütter und Väter interessant, die für
ihre Kinder noch lange Kindergeld beziehen.
Denn ebenso lange haben sie Anspruch auf die Kinderzulagen. Pro
Kind gibt es nur eine Zulage, entweder für die Mutter oder den Vater.
So genannte Besserverdienende profitieren deutlich vom Steuerspareffekt
der Riester-Rente.
Doch nur wer diese rückerstattete Steuerersparnis auch in seine
private Altersvorsorge investiert, kann sich damit eine Zusatzversorgung
aufbauen, die seine „Riester-Rentenlücke“ schließt.