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Als Mischform zwischen Sparplan und Versicherung bietet die Kapital-Lebensversicherung
eine Garantieverzinsung und Sicherheit
für die Hinterbliebenen, falls der Versicherte zu Tode kommt.
Die monatlich oder jährlich gezahlten Beiträge legt der
Versicherer zum Großteil gewinnbringend an (Sparleistung),
rund 10 bis 15 Prozent der Beiträge fließen in den Todesfallschutz.
Stirbt der Versicherte, erhalten die Angehörigen eine fest
vereinbarte Summe. Im so genannten "Erlebensfall" zahlt
der Versicherer nach Ablauf der Sparzeit die Sparsumme plus Zinsen
aus: eine Garantieverzinsung ist Ihnen sicher, doch die Rendite ist durch die
"Gewinnbeteiligung" in der Regel deutlich höher.
Der Anleger kann sich das Geld in Raten als monatliche Rente oder
als Einmalzahlung auszahlen lassen.
Aus diesem Grund eignen sich Kapital-Lebensversicherungen nicht
für die Riester-Förderung: Eine Auszahlung der Gesamtsumme
auf einen Schlag ist für viele Anleger attraktiv, kommt aber
für die staatlich geförderte Privatrente nicht in Frage.
Zweitens zahlt der Versicherte bei der Kapital-Lebensversicherung
seine Beiträge aus versteuertem Einkommen.
Bei der Riester-Rente ist es genau umgekehrt, da die Erträge
("nachgelagert") besteuert werden.
Die Kapital-Lebensversicherung bietet Sicherheit, ist aber unflexibel:
Wer früher als geplant aus dem Vertrag aussteigt, ärgert
sich über einen mageren Rückkaufwert. Außerdem drücken
Verwaltungskosten und der zurückbehaltene Anteil für den
Todesfallschutz auf die Erträge. Um eine Rendite von sechs
bis sieben Prozent zu halten, mussten viele Versicherer in der Vergangenheit
auf ihre Reserven zurückgreifen. Eine ähnliche Performance
lässt sich nur erzielen, wenn die Zinsen für festverzinsliche
Wertpapiere wieder steigen.
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