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Fondsgebundene Altersvorsorge

Bei den fondsgebundenen Versicherungen zahlt der Sparer monatlich in ausgewählte Investmentfonds ein. Nach Ablauf der Sparzeit zahlt der Anbieter entweder in eine lebenslange Rente, deren Höhe von den Erträgen der Fondsanlage abhängt, ein oder er leistet eine Einmalzahlung.

Das Geld des Anlegers wird also nicht von dem Versicherer, sondern von einer Fondsgesellschaft verwaltet. Die fondsgebundene Lebensversicherung (Fondspolice) zweigt einen Teil der Beiträge für die Risikovorsorge ab und bietet dafür im Todesfall finanzielle Sicherheit für Hinterbliebene. Beide Varianten bieten dem Sparer die Möglichkeit, stärker als bei der klassischen Versicherung an den Chancen (und Risiken) der Börse teilzuhaben.

Im Vergleich zur Kapital-Lebensversicherung bietet eine Fondspolice weniger Sicherheit und größere Renditechancen: Die Dresdner Bank geht bei langfristiger Anlage von einer Durchschnittsrendite um 8,5 Prozent aus. Der Aktienanteil darf bei einer Fondspolice bis zu 100 Prozent betragen, während das Versicherungsaufsichtsgesetz den Aktienanteil bei einer klassischen Rentenversicherung auf 35 Prozent begrenzt. Außerdem kann der Kunde in der Regel die Risikoklassen (sicherheitsorientiert / ausgewogen / ertragsorientiert) wechseln und auf diese Weise mitbestimmen, zu welchen Anteilen sein Geld in Renten-, Aktien- oder gemischte Fonds fließt.

Fondspolicen bieten sich für Anleger an, die ihren Sparerfreibetrag in Höhe von 1.550 EUR ausgeschöpft haben. Sinnvoll ist, das ersparte Vermögen kurz vor Rentenbeginn in stabile Rentenpapiere umzuschichten. Damit ist das angesparte Fondsvermögen weniger den Schwankungen der Kapitalmärkte ausgesetzt, wenn die Auszahlung beginnt.

 
Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier.
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