|
Das Geld des Anlegers wird also nicht von dem Versicherer, sondern
von einer Fondsgesellschaft verwaltet. Die fondsgebundene Lebensversicherung
(Fondspolice) zweigt einen Teil der Beiträge für die Risikovorsorge
ab und bietet dafür im Todesfall finanzielle Sicherheit für
Hinterbliebene. Beide Varianten bieten dem Sparer die Möglichkeit,
stärker als bei der klassischen Versicherung an den Chancen
(und Risiken) der Börse teilzuhaben.
Im Vergleich zur Kapital-Lebensversicherung bietet eine Fondspolice
weniger Sicherheit und größere Renditechancen: Die Dresdner
Bank geht bei langfristiger Anlage von einer Durchschnittsrendite
um 8,5 Prozent aus. Der Aktienanteil darf bei einer Fondspolice
bis zu 100 Prozent betragen, während das Versicherungsaufsichtsgesetz
den Aktienanteil bei einer klassischen Rentenversicherung auf 35
Prozent begrenzt. Außerdem kann der Kunde in der Regel die
Risikoklassen (sicherheitsorientiert / ausgewogen / ertragsorientiert)
wechseln und auf diese Weise mitbestimmen, zu welchen Anteilen sein
Geld in Renten-, Aktien- oder gemischte Fonds fließt.
Fondspolicen bieten sich für Anleger an, die ihren Sparerfreibetrag
in Höhe von 1.550 EUR ausgeschöpft haben. Sinnvoll ist,
das ersparte Vermögen kurz vor Rentenbeginn in stabile Rentenpapiere
umzuschichten. Damit ist das angesparte Fondsvermögen weniger
den Schwankungen der Kapitalmärkte ausgesetzt, wenn die Auszahlung
beginnt.
|