Investiert ein Arbeitnehmer Gehalt in eine betriebliche Altersvorsorge,
kann er theoretisch zwischen drei Förderarten wählen oder sie kombinieren:
Er kann von seinem Bruttoeinkommen bis zu rund 2 160 Euro pro Jahr
steuer- und bis 2008 auch sozialabgabenfrei für seine Altersvorsorge
verwenden. Die spätere Rentenzahlung muss er dann voll versteuern.
Wie hoch, lässt sich heute nicht sagen.
Die Steuergesetzgebung der Zukunft kennt keiner. Aus heutiger Sicht
müssen Rentner im Alter weniger Steuern zahlen, weil ihr Einkommen
im Ruhestand geringer sein dürfte als ihr früheres Bruttoeinkommen.
So sollten sich vor allem Arbeitnehmer mit hohem Steuersatz trauen,
eine heute fällige Besteuerung in die Zukunft zu verlagern. Zusätzlich
oder stattdessen kann ein Arbeitnehmer für seine Gehaltsumwandlung
auch wie bisher eine pauschal versteuerte Variante wählen. Jahresbeiträge
bis 1 752 Euro werden dann nicht mit dem individuellen Steuersatz
des Arbeitnehmers, sondern pauschal mit 21,1 Prozent inklusive Solidaritätszuschlag
besteuert.
Sozialabgaben fallen auch hier bis 2008 nicht an, sofern der Arbeitnehmer
diesen Beitrag auf einen Schlag einmal jährlich aus Urlaubs- oder
Weihnachtsgeld bezahlt. Die Auszahlung wäre als Rentenzahlung minimal zu versteuern. Methode drei
ergibt sich aus der „Riester-Förderung“. Der Arbeitnehmer kann sich
in diesem Jahr eine staatliche Zulage bis zu 38 Euro und für jedes
Kind bis zu 46 Euro sichern. Dafür muss er selbst bis zu 1 Prozent
seines Bruttoeinkommens minus seiner Gesamtzulage einzahlen. „Riester-Beiträge“
müssen auch in der betrieblichen Altersversorgung wie Beiträge für
einen privaten Riester-Vertrag aus dem Nettoeinkommen bezahlt werden.
Die Steuer kann sich der Arbeitnehmer mit seiner Steuererklärung
über den neu geschaffenen Sonderausgabenabzug zurückholen. Die spätere
Rentenzahlung ist voll steuerpflichtig. Auf Riester-Beiträge werden
von Anfang an Sozialabgaben erhoben. Bei der Entscheidung, wie betrieblich
gespart wird, sollten Arbeitnehmer das in ihrer Rechnung nicht vergessen.