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Betriebliche Altersvorsorge

Fördermethoden

Investiert ein Arbeitnehmer Gehalt in eine betriebliche Altersvorsorge, kann er theoretisch zwischen drei Förderarten wählen oder sie kombinieren: Er kann von seinem Bruttoeinkommen bis zu rund 2 160 Euro pro Jahr steuer- und bis 2008 auch sozialabgabenfrei für seine Altersvorsorge verwenden. Die spätere Rentenzahlung muss er dann voll versteuern. Wie hoch, lässt sich heute nicht sagen.

Die Steuergesetzgebung der Zukunft kennt keiner. Aus heutiger Sicht müssen Rentner im Alter weniger Steuern zahlen, weil ihr Einkommen im Ruhestand geringer sein dürfte als ihr früheres Bruttoeinkommen. So sollten sich vor allem Arbeitnehmer mit hohem Steuersatz trauen, eine heute fällige Besteuerung in die Zukunft zu verlagern. Zusätzlich oder stattdessen kann ein Arbeitnehmer für seine Gehaltsumwandlung auch wie bisher eine pauschal versteuerte Variante wählen. Jahresbeiträge bis 1 752 Euro werden dann nicht mit dem individuellen Steuersatz des Arbeitnehmers, sondern pauschal mit 21,1 Prozent inklusive Solidaritätszuschlag besteuert.

Sozialabgaben fallen auch hier bis 2008 nicht an, sofern der Arbeitnehmer diesen Beitrag auf einen Schlag einmal jährlich aus Urlaubs- oder Weihnachtsgeld bezahlt. Die Auszahlung wäre als Rentenzahlung minimal zu versteuern. Methode drei ergibt sich aus der „Riester-Förderung“. Der Arbeitnehmer kann sich in diesem Jahr eine staatliche Zulage bis zu 38 Euro und für jedes Kind bis zu 46 Euro sichern. Dafür muss er selbst bis zu 1 Prozent seines Bruttoeinkommens minus seiner Gesamtzulage einzahlen. „Riester-Beiträge“ müssen auch in der betrieblichen Altersversorgung wie Beiträge für einen privaten Riester-Vertrag aus dem Nettoeinkommen bezahlt werden.

Die Steuer kann sich der Arbeitnehmer mit seiner Steuererklärung über den neu geschaffenen Sonderausgabenabzug zurückholen. Die spätere Rentenzahlung ist voll steuerpflichtig. Auf Riester-Beiträge werden von Anfang an Sozialabgaben erhoben. Bei der Entscheidung, wie betrieblich gespart wird, sollten Arbeitnehmer das in ihrer Rechnung nicht vergessen.

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