Gehaltsumwandlung ist günstig für Arbeitnehmer. Gibt es noch einen
freiwilligen Zusatzbeitrag des Arbeitgebers, spricht sowieso alles
für eine betriebliche statt oder zusätzlich zu einer privaten Geldanlage.
Ein großer Vorteil dieser kollektiven Sparverträge sind Sonderkonditionen,
die Branchen oder große Unternehmen mit Anbietern aushandeln.
Oft fallen dann zum Beispiel keine oder nur geringe Abschlusskosten
an, und auch die laufenden Verwaltungskosten sind niedriger als
bei einem privaten Einzelvertrag. Beides steigert den Ertrag einer
Geldanlage. Auch Arbeitgeber können profitieren.
Denn auf Altersvorsorgebeiträge werden oft keine Sozialabgaben für
Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung fällig. Ein Angestellter
mit einem Jahreseinkommen von 30 000 Euro zahlt beispielsweise 6
000 Euro an Sozialversicherungsbeiträgen, sein Arbeitgeber noch
einmal die gleiche Summe. Würde der Mann 2 000 Euro pro Jahr sozialabgabenfrei
in eine betriebliche Altersvorsorge stecken, könnten beide Parteien
jeweils 400 Euro sparen. Bedauerlicherweise läuft die Sozialabgabenfreiheit
Ende 2008 aus.