Wer sich im Alter finanziell nicht stark einschränken will, muss
sparen. Denn die gesetzliche Rente wird künftigen Generationen ihren
Lebensstandard nicht mehr sichern. Doch wie sparen?
Arbeitnehmern bietet sich eine Alternative zur privaten Geldanlage,
die sie in Betracht ziehen sollten: der Aufbau einer zusätzlichen
Altersversorgung über ihre Firma. Das ist kostengünstig, wird steuerlich
gefördert und verspricht so eine gute Rendite. Seit Jahresbeginn
haben Arbeitnehmer ein Recht auf „Gehaltsumwandlung“.
Sie können also selbst entscheiden, ob sie Teile ihres Einkommens
in Altersvorsorgebeiträge umwandeln lassen, statt sie unmittelbar
ausgezahlt zu bekommen. Das ging bisher auch schon, aber nur mit
dem Einverständnis des Chefs. Das verbriefte Recht gibt der so genannten
„zweiten Säule“ der Altersvorsorge Impulse.
Bis Ende 2001 registrierte das Bundesarbeitsministerium 82 neue
Tarifverträge über eine Altersvorsorge durch Gehaltsumwandlung.
Zusätzlich wurden zwölf bestehende Tarifverträge für allgemein verbindlich
erklärt und damit auch auf tariflich nicht gebundene Unternehmen
ausgedehnt.
Insgesamt ergeben sich betriebliche Altersvorsorgeangebote für rund
15 Millionen Arbeitnehmer. Weitere Vereinbarungen sind zu erwarten.