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Betriebliche Altersvorsorge

Wer sich im Alter finanziell nicht stark einschränken will, muss sparen. Denn die gesetzliche Rente wird künftigen Generationen ihren Lebensstandard nicht mehr sichern. Doch wie sparen?

Arbeitnehmern bietet sich eine Alternative zur privaten Geldanlage, die sie in Betracht ziehen sollten: der Aufbau einer zusätzlichen Altersversorgung über ihre Firma. Das ist kostengünstig, wird steuerlich gefördert und verspricht so eine gute Rendite. Seit Jahresbeginn haben Arbeitnehmer ein Recht auf „Gehaltsumwandlung“.
Sie können also selbst entscheiden, ob sie Teile ihres Einkommens in Altersvorsorgebeiträge umwandeln lassen, statt sie unmittelbar ausgezahlt zu bekommen. Das ging bisher auch schon, aber nur mit dem Einverständnis des Chefs. Das verbriefte Recht gibt der so genannten „zweiten Säule“ der Altersvorsorge Impulse.

Bis Ende 2001 registrierte das Bundesarbeitsministerium 82 neue Tarifverträge über eine Altersvorsorge durch Gehaltsumwandlung. Zusätzlich wurden zwölf bestehende Tarifverträge für allgemein verbindlich erklärt und damit auch auf tariflich nicht gebundene Unternehmen ausgedehnt.

Insgesamt ergeben sich betriebliche Altersvorsorgeangebote für rund 15 Millionen Arbeitnehmer. Weitere Vereinbarungen sind zu erwarten.

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